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Start Geschichtsfälschung Verfassungsleugner FAQ zur Souveränität Deutschlands

FAQ zur Souveränität Deutschlands

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Immer wieder kommen die krudesten und verrücktesten aber doch immer wieder gleichen Thesen bezüglich der Souveränität und der rechtlichen Grundlagen der Bundesrepublik Deutschland im Social Network wkw zur Sprache.

Rechte Verfassungsleugner und Reichsideologen bestreiten dabei immer wieder die Rechtskraft unserer Verfassung, die Souveränität Deutschlands und die Rechtsgrundlagen und damit die Existenz der Bundesrepublik Deutschland.

Beispiel dafür gibt uns eine Diskussion, die kürzlich in der wkw-Gruppe  "Es reicht" stattgefunden hat. Da die dort dargebrachten Textbausteine überall in den diversesten Foren des web und in den Foren des sozialen Netzwerkes Raum greifen, möchten wir jeden engagierten Demokraten dazu aufrufen hier Information entgegen zu setzen.

Wir dokumentieren Teile dieser Diskussion und nehmen zu den krudesten der dort geäußerten Positionen Stellung. Die Originaltexte aus "Es reicht" sind fett und kursiv gesetzt.

GG Art. 133:

"Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein."

Warum steht so was noch nach der Wiedervereinigung im GG? Und warum treten wir nicht in das "ehemalige" Wirtschaftsgebiet  ein? Existiert dieses "Wirtschaftsgebiet" etwa noch?


Nein, das Vereinigte Wirtschaftsgebiet existiert nicht mehr. Würde es existieren, dann wäre diese Bestimmung überflüssig, sie besagt nämlich schlicht und einfach, dass der Bund Rechtsnachfolger dieses Wirtschaftsgebietes (Bizone) ist und nicht z.B. die der Bi-Zone zugehörigen Bundesländer oder die Kommunen oder sonst irgend eine andere Körperschaft.

Das ist alles.

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Deutschland ist eine GmbH.

Ist eine immer wieder gern geäußerte Behauptung von verfassungsleugnern und anderen Rechtsextremisten. Dazu gibt es hier einen ausführlichen Artikel .

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warum steht deutschland noch in der feindstaatenklausel-- ??

Diese Frage enthält eine Unterstellung, nämlich, dass die Feindstaatenklausel der UN noch gültig ist. Diese Unterstellung ist

falsch. Die Gemeralversammlung der UN hat bereits 1995 in einer Resolution auf Antrag Polens beschlossen, dass die sog.

Feindstaatenklausel hinfällig ist. Mehr dazu gibt es hier.

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Was sagt uns Art. 130 GG?

(1) Verwaltungsorgane und sonstige der öffentlichen Verwaltung oder Rechtspflege dienende Einrichtungen, die nicht auf Landesrecht oder Staatsverträgen zwischen Ländern beruhen, sowie die Betriebsvereinigung der südwestdeutschen Eisenbahnen und der Verwaltungsrat für das Post- und Fernmeldewesen für das französische Besatzungsgebiet unterstehen der Bundesregierung. Diese regelt mit Zustimmung des Bundesrates die Überführung, Auflösung oder Abwicklung.
(2) Oberster Disziplinarvorgesetzter der Angehörigen dieser Verwaltungen und Einrichtungen ist der zuständige Bundesminister.
(3) Nicht landesunmittelbare und nicht auf Staatsverträgen zwischen den Ländern beruhende Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechtes unterstehen der Aufsicht der zuständigen obersten Bundesbehörde.


Verwirrung komplett.
Angeblich sind wir doch seit 1990 souverän. Wenn dieser Paragraph noch im Grundgesetz steht, hat das was zu sagen?
!!!!!!!" fran­zö­si­sche Be­sat­zungs­ge­biet "!!!!!!!!!!!



Zunächst einmal ist feszuhalten, dass dieser Art. im Abschnitt Schluss- und Übergangsbestimmungen zu finden ist.  Er regelt eben den Übergang von Einrichtungen der Besatzungszonen zu solchen des Bundes und der Länder. Dabei sind aber Bestimmungen enthalten, die auch noch heute sinnvoll  und notwendig sind.
Warum es einen Grund geben sollte, diesen Art. zu streichen ist nicht ersichtlich.

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von unserem GG wurden einige § aufgehoben - und was ich noch interessanter fand:
2. Gesetz zur Bereinigung von Recht im Bereich des Bundesministeriums der Justiz
Teil 1 - Nr. 59, ausgegeben zu Bonn am 29. November 2007 Seite 2614

Dort steht das der Artikel 2 Satz 1 aus dem Überleitungsvertrag BGBL II 31. März 1955 S 407 erhalten bleibt- was nichts anderes bedeuten kann, dass in Deutschland weiterhin alle Besatzungsrechte der Alliierten gelten.,
selbst wenn sie z.B. nicht in übereinstimmung mit unserem GG stehen.
oder wie ist das zu verstehen was unter Artikel 2 (1) ist zu lesen:
Alle Rechte und Verpflichtungen die durch gesetzgeberische, gerichtliche
oder Verwaltungsmaßnahmen der Besatzungbehörden oder auf Grund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind,
sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft,
ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmungen mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind...
...hört sich das für euch souverän an?



Das ist ein beliebtes Spiel. Man zitiert falsch, verfälscht oder wie  in diesem Beispiel unvollständig.

"Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der alliierten Behörden oder aufgrund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind."

Bei der Zitierung dieses Abschnitts des Art. 2 des "Berlin-Übereinkommens" vom 25.9.1990 durch die Verfassungsleugner wird der nachfolgende zweite Teil dieses Artikels gerne "vergessen". Der lautet:

"Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige, nach deutschem Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen."

Was heißt das nun?

Vor dem 3. Oktober 1990 hatten die Verfassungsorgane ja bereits Gesetze verabschiedet, Verordnungen erlassen und die Gerichte Urteile gefällt, jeweils in eigener Souveränität.
Dass diese auch nach dem 4+2-Vertrag bzw. dem Berlin-Übereinkommen in Kraft sind oder besser gesagt: von diesem nicht berührt werden, setze ich mal als unbestritten voraus. Und dass diese vom souveränen deutschen Gesetzgeber im Rahmen des Grundgesetzes (und selbiges selbst auch) geändert werden können, dürfte wohl auch klar sein.

Nun gab es neben diesen Normen aber auch noch solche, die in der Zeit bis 1990 eben aufgund der Alliierten Vorbehaltsrechte und deren Verantwortung für Gesamtdeutschland erlassen worden waren.
Und um diese - und nur um diese - geht es hier.

Durch die Aufgabe der Alliierten Vorbehaltsrechte wäre die Rechtsbestandskraft dieser Normen möglicherweise zweifelhaft geworden. Man hätte also sagen können, diese oder jene Rechtsnorm gilt nicht mehr, weil sie eben nicht in voller Souveränität von einem Verfassungsorgan der BRD oder der DDR erlassen worden sind.

Eine solche Folge der Einigungsverträge lag aber nicht im Interesse der BRD und hätte fatale Folgen für die Rechtssicherheit gehabt.
Nun hätte man natürlich auch hingehen können und hätte alle Rechtsnormen durchgehen können und sie einen Tag nach Inkrafttreten der Verträge durch den Bundestag peitschen können und dabei entscheiden, was bleibt in Kraft, was nicht, was wird geändert, was nicht usw.
Vorher wäre das nicht möglich gewesen, weil ja vorher der Bundestag dafür nicht berechtiigt gewesen wäre.
Dass ein solches Verfahren kaum praktikabel gewesen sein dürfte, dürften sogar "Wissende" verstehen können.

Deshalb hat man erstmal pauschal gesagt: "Die Dinger bleiben in Kraft wie sie sind und basta".

Daraus hätte man dann ablesen können, dass die Vertragsparteien eine Festschreibung für alle Zeiten wollten.

So interpretieren die Verfassungsleugner das. Aber dieses Basta! steht eben nicht im Originaltext! Sondern jetzt kommt der zweite Abschnitt.
Und dort steht, dass diese - gemeint sind die im ersten Abschnitt erwähnten alliierten Normen - "denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige deutsche" unterliegen.

Zur Erinnerung von oben: die "gleichartigen deutschen" können jederzeit geändert werden.
Da dies "diskriminierungsfrei" auch für die im ersten Abschnitt genannten alliierten Normen gilt - genau das steht da wortwörtlich - können diese also ebenso geändert werden.

Und das zusammen bedeutet:

Erstmal bleiben alle bestehenden Normen bestehen. (Das steht im ersten Abschnitt)

Was der deutsche Gesetzgeber und seine Verfassungsorgane und Gerichte später damit macht, ist dessen Sache. (Das steht im zweiten Abschnitt)

Und beides zusammen nennt man Souveränität.

Mehr dazu gibt es hier.

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Art. 65 GG
Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung. Innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung. Über Meinungsverschiedenheiten zwischen den Bundesministern entscheidet die Bundesregierung. Der Bundeskanzler leitet ihre Geschäfte nach einer von der Bundesregierung beschlossenen und vom Bundespräsidenten genehmigten Geschäftsordnung.

ist unsere Bundeskanzlerin eine Geschäftsführerin - denn von Regierungsbereichen oder so steht im GG nichts - nur von Geschäftsbereichen und Geschäftsordnung


Es ist üblicher Sprachgebrauch im Zusammenhang mit den Arbeitsgebieten von Behörden von "Geschäftsbreichen" zu sprechen.

Daraus abzuleiten, die BRD sei eine GmbH und der Bundeskanzler deren Geschäftsführer ist bestenfalls naiv.

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im 2+4 Vertrag wir mehrfach der Begriff das geeinte Deutschland ausdrücklich verwendet!
Wenn er Gültigkeit hat, war steht dann da nicht Bundesrepublik.
Oder warum heißt unser Land dann nich geientes Deutschland.
Für mich ist das ein Wiederspruch ich sage ja auch nicht,
Ich heißr Müller wenn ich Meyer heiße , oder?


Das ist richtig.

Es wird der Begriff  Bundesrepublik Deutschland verwendet, wenn die BRD VOR der Vereinigung gemeint ist. Es wird der Begriff DDR verwendet, wenn die DDR VOR der Vereinigung gemeint ist und es wird der Begriff "vereinigtes Deutschland" verwendet, wenn die BRD NACH der Vereinigung gemeint ist.
Dies ist eine klare und eindeutige Sprachregelung, durch die Missverständnisse vermieden werden. Würde statt "vereinigtes Deutschland" eben BRD verwendet, dann wäre nicht klar und eindeutig ob damit dann die BRD VOR oder NACH der Vereinigung gemeint ist.
Das ergibt sich auch aus Art. 1(1) des Vertrages.

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es gibt einige die noch von BRD reden, aber im Endeffekt hat diese mit der Wiedervereinigung aufgehört zu existieren.Genauso wie die DDR.


Wie man auf eine solche Idee kommen kann, ist angesichts der Fakten völlig unklar. Fakt ist, dass laut Einigungsvertrag die DDR der Bundesrepublik beigetreten ist. Dadurch werden die im Gebiet der DDR liegenden Länder zu Ländern der BRD. (Art. 1 EinigVtr). Wieso dadurch die BRD aufgehört haben soll zu existieren bleibt also das Geheimnis der Verfassungsleugner.

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aber das steht doch ganz klar das sie den vertrag mit dem vereinten deutschland geschlossen haben... und nicht mit dem staat brd oder ddr.. und das es ein staatsvertrag war oder vielmehr ist muss dann doch lgischerweise der vereinte deutschland ein staat sein


Die erste Aussage ist falsch, die zweite richtig.

Im 2+4 - Vertrag werden als Vertragspartner genannt:
"Die Bundesrepublik Deutschland, die Deutsche Demokratische Republik, die Französische Republik, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland und die Vereinigten Staa­ten von Amerika"

Der Vertrag wurde also nicht mit dem vereinten Deutschland abgeschlossen. Dies wäre ja auch nicht möglich gewesen, da der Vertrag ja VOR der Vereinigung abgeschlossen wurde und da das vereinte Deutschland noch gar nicht existierte.

Richtig ist natürlich die Aussage, dass das Vereinte Deutschland ein  Staat ist, nämlich die Bundesrepublik Deutschland.

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ja aber"" die brd und die ddr wurden doch vorher aufgelöst.. sonst hätte es doch nicht zu einem vereinten deutschland kommen können.


Diese Behauptung ist schlicht falsch. Es ist auch nicht ersichtlich, worauf diese Behauptung basieren soll. Denn an keiner Stelle des Vertragswerks ist von einer Auflösung irgendeines der beteiligten Staaten die Rede.
Tatsächlich ist die DDR der BRD beigetreten. Dadurch ist die DDR implizit untergegangen.

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Im SECHSTEN TEIL, Artikel 3, Absätze 1 und 3 des Überleitungsvertrages von 1954, der ausdrücklich in Kraft bleibt, heißt es:

(1) Die Bundesrepublik wird in Zukunft keine Einwendungen gegen die Maßnahmen erheben, die gegen das deutsche Auslands- oder sonstige Vermögen durchgeführt worden sind oder werden sollen, das beschlagnahmt worden ist für Zwecke der Reparation oder Restitution oder auf Grund des Kriegszustandes oder auf Grund von Abkommen, die die Drei Mächte mit anderen alliierten Staaten, neutralen Staaten oder ehemaligen Bundesgenossen Deutschlands geschlos­sen haben oder schließen werden.“

(3) Ansprüche und Klagen gegen Personen, die aufgrund der in Absatz (1) und (2) dieses Artikels bezeichneten Maß­nahmen Eigentum erworben oder übertragen haben, sowie Ansprüche und Klagen gegen internationale Organisationen, ausländische Regierungen oder Personen, die auf Anweisung dieser Organisationen oder Regierungen gehandelt haben, werden nicht zugelassen


Rechtlos gegen alliiertes Unrecht und ohne Friedensregelung! „Ansprüche und Klagen ... werden nicht zugelassen.“

Unwahrscheinlich souverän und frei – richtig? Vor allem der Einschub … oder werden sollen“ beschreibt ausdrücklich die Zukunft


Auch hier wird wieder verfälschend nur ein Teil des Satzes zitiert. Unterschlagen wird der 2. Teilsatz "das beschlagnahmt worden ist..." auf den sich das "werden sollen" bezieht.

Im Klartext: Alles was hier gesagt wird, bezieht sich auf das Vermögen das beschlagnahmt worden ist - also in der Vergangenheit beschlagnahmt wurde. Es bedeutet nicht, dass in der Zukunft weiteres Vermögen beschlagnahmt werden oder Ansprüche geltend  gemacht werden sollen oder können.

Sehr wohl bedeutet diese Bestimmung allerdings, dass die BRD endgültig auf alle Rechte verzichtet, die das Vermögen betreffen, das beschlagnahmt worden ist. Mehr dazu gibt es hier.

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Wenn ich deine Auslegung, Jochen, richtig verstehe, gehst du also davon aus, daß , nur mal zum Beispiel, das ausgelagerte Gold im Eigentum der BRD, das sich zur Zeit physisch im Besitz der USA, oder Anderen befindet, beschlagnahmt werden kann, da da noch evtl. Ansprüche oder Rechnungen offen sein könnten?

Dies ist natürlich falsch, weil das ausgelagerte Gold eben nicht  "beschlagnahmt worden ist ". Darauf bezieht sich obige Bestimmung also schon allein aus dem Wortlaut heraus nicht.

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Gleichzeitig hätte bei einer friedensvertraglichen Regelung, die rechtlich nur mit dem eigentlichen Kriegsgegner, dem Deutschen Reich, abzuschließen ist, die Frage der Grenzen geklärt werden müssen. Im Vertrag ist zwar für das vereinte Deutschland künftiger Gebietsverzicht vereinbart worden, da jedoch kein vereintes Deutschland existiert und der Vertrag auch nicht ratifiziert werden konnte, kann kein Friedensvertrag geschlossen worden sein. Die BRD und die DDR, die beide (auch zusammen) nicht Deutschland vertreten, können auch nicht für das Deutsche Reich sprechen, weil beide nicht Rechtnachfolger des Deutschen Reiches sind.
Deutschland hat bis heute keinen Friedensvertrag, was man u.a. darin ersieht, dass die Feindstaatenklauseln (die Art. 53 und 107 der UN-Charta) fort gelten. Gerade in der heutigen Zeit, in der es in vielen Ländern der Welt zu kriegerischen Auseinandersetzungen kommt, in die auch deutsche Soldaten verwickelt werden, ist der Abschluss eines Friedensvertrages eine wichtige Maßnahme zur Erhaltung des Friedens in Europa.


Dieser Absatz beinhaltet gleich eine ganze Reihe falscher Behauptungen, die dann zur Prämisse für weitere Schlussfolgerungen gemacht werden, wodurch dann auch diese Schlussfolgerungen falsch sind.

1. Es wird unterstellt, dass es keinen Friedensvertrag gibt. Das ist nur halb richtig. Denn der 2+4-Vertrag enthält ausdrücklich die Bestimmung, dass er anstelle eines Friedensvertrages geschlossen wird, einen solchen also ersetzt. Mehr dazu gibt es hier.
Gleichzeitig wird immer wieder behauptet, die BRD sei gar nicht berechtigt, einen solchen abzuschließen, weil das Deutsche Reich untergegangen sei und die BRD nicht dessen Rechtsnachfolger sei. Dies ist falsch (siehe pkt. 3.) Aber mal  angenommen
das wäre richtig. Dann führen sich die Verfassungsleugner selbst ad  absurdum, weil dann ja ein Friedensvertrag gar nicht mehr nötig (und möglich) wäre, weil der kriegführende Staat Deutsches Reich ja gar nicht mehr existierte.
2. Die Frage der Grenzen ist im 2+4 Vertrag klar geregelt (Art.1).
3. Es wird unterstellt die BRD und die DDR seien nicht legitimiert einen solchen vertrag zu schließen, weil sie nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches seien. Letzteres ist sogar richtig. Die BRD ist nicht Rechtsnachfolgerin des deutschen Reiches, sondern sie ist mit ihm identisch. Dies ergibt sich aus der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und der gesamten staats- und verfassungsrechtlichen Literatur. Mehr dazu gibt es hier .  Tatsächlich wird in der gesamten Literatur die Kontinuitätstheorie des deutschen Staates seit  Gründung des Norddeutschen Bundes vertreten.
4. Weiter wird behauptet, der Vertrag habe nicht ratifizeirt werden können. Auch diese Behauptung ist schlicht falsch. Der Vetrag wurde durch die Parlamente aller beteiligten Vertragspartner ratifiziert.
5. Die Feindstaatenklausel wurde von der UN-Generalversammlung, dem höchsten Gremium der UN, durch eine Rsolution als obsolet erklärt, gilt also nicht mehr. Mehr dazu hier.

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Bonn, den 8. Juni 1990
Sehr geehrter Herr Bundeskanzler,
wir möchten Ihnen mitteilen, daß die Drei Westmächte im Lichte der jüngsten Entwicklungen in Deutschland und in der internationalen Lage bestimmte Aspekte ihrer Vorbehalte zum Grundgesetz einer erneuten Prüfung unterzogen haben.
Die Vorbehalte der Drei Westmächte in bezug auf die Direktwahl der Berliner Vertreter zum Bundestag und das volle Stimmrecht der Vertreter Berlins im Bundestag und im Bundesrat, die insbesondere im Genehmigungsschreiben vom 12. Mai 1949 zum Grundgesetz angesprochen sind, werden hiermit aufgehoben.
Die Haltung der Alliierten, "daß die Bindungen zwischen den Westsektoren Berlins und der Bundesrepublik Deutsch­land aufrechterhalten und entwickelt werden, wobei sie berücksichtigen, daß diese Sektoren wie bisher kein Bestandteil (konstitutiver Teil) der Bundesrepublik Deutschland sind und auch weiterhin nicht von ihr regiert werden", bleibt un­verändert.
Wir bitten Sie, Herr Bundeskanzler, die Versicherung unserer ausgezeichnetsten Hochachtung zu genehmigen.

Besondere Aufmerksamkeit sollte man folgendem Satz widmen:

"bestimmte Aspekte ihrer Vorbehalte zum Grundgesetz einer erneuten Prüfung unterzogen haben."

Was heisst das?

Und der ist auch nicht schlecht

"Die Haltung der Alliierten, "daß die Bindungen zwischen den Westsektoren Berlins und der Bundesrepublik Deutsch­land aufrechterhalten und entwickelt werden, wobei sie berücksichtigen, daß diese Sektoren wie bisher kein Bestandteil (konstitutiver Teil) der Bundesrepublik Deutschland sind und auch weiterhin nicht von ihr regiert werden", bleibt un­verändert."


Hier muss man einfach nur das Datum dieses Schreibens beachten. Alle mit der Wiedervereinigung zusammenhängenden Verträge und Bestimmungen traten erst zum 3.10.1990 in Kraft. Für die Zeit bis dorthin galten die alliierten Vorbehalte selbstverständlich noch weiter. Allerdings wurden mit diesem Schreiben die Vorbehalte bzgl. des Stimmrechts der Berliner Abgeordneten im Deutschen Bundestag schon vorzeitig aufgehoben.

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Gesetz zur Bereinigung des Besatzungsrechts (BRBG)

"Die von Besatzungsbehörden erlassenen Rechtsvorschriften (Besatzungsrecht),
insbesondere solche nach Artikel 1 Abs. 3 des Ersten Teils des Vertrags zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. März 1955 (BGBl. 1955 II S. 301, 405) Überleitungsvertrag), werden aufgehoben, soweit sie nicht in Bundes- oder Landesrecht überführt worden sind und zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens
Regelungsgebiete betrafen, die den Artikeln 73, 74 und 75 des Grundgesetzes zuzuordnen waren."

Das ist doch toll, dass wir den Artikel 1 Abs. 3 des Ersten Teils des Überleitungsvertrags einfach so über Bord werfen. Juhuuu....wir sind souverän!! :-)

MOMENT MAL!!!!

Der Überleitungsvertrag wurde in einem erneuten Abkommen, kurz NACH dem 2+4 Vertrag, zwischen den 3 Mächten und der BRD in Teilen in Kraft gelassen.
Da sind also ZWEI Parteien, die eine Vertrag schliessen. Und nun kommt eine Partei daher und schmeisst einen Absatz einfach so raus? Ohne Absprache mit dem anderen Vertragspartner?


Da mangelt es offenbar mal wieder am notwendigen Textverständnis. Nein, da wird keine zwischen Partnern geschlossene Vertragsvereinbarung durch einen der Vertragspartner einseitig aufgehoben. Wer den ersten Satz des obigen Zitats: "Die von
Besatzungsbehörden erlassenen Rechtsvorschriften (...) werden aufgehoben", liest müsste sofort verstehen, dass hier eben nicht der Vertrag aufgehoben wird, sondern die von den Besatzungsbehörden erlassenen Rechtsvorschriften.
Dem hier zitierten Diskutanten ging es darum, nachzuweisen, dass die BRD nicht souverän sei. Dieses Gesetz beweist eigentlich gerade die Souveränität, da hier das, was im Vertragswerk vereinbart ist, praktiziert wird: Die von den Besatzungsbehörden erlassenen Bestimmungen unterliegen diskriminierungsfrei deutschem Recht und können somit von der souveränen BRD jederzeit geändert oder aufgehoben werden. Und genau das wird hier getan.

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hm"" ich frage mich warum die BRD-reGIERung dem bürgern nicht erzählt dass das GG jetzt schon zum 2ten mal seine gültigkeit verloren hat.. "" Kopfkratz"""

Gegenfrage: Warum sollte die Bundesregierung sowas erzählen, wenn es doch gar nicht stimmt? Da das GG nach wie vor gültig ist, gibt es keinen Grund den Menschen zu erzählen es habe seine Gültigkeit verloren. Diesen Grund haben nur ideologisch verblendete Psychopathen und rechtsextremistische Agitatoren.

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Äh..das GG ..räusper...kann nicht einfach beschliessen, daß der BRD plötzlich das Gold vom Reich gehört. DIe BRD hat das Gold bis zu einem Friedensvertrag für das Reich treihänderisch zu verwalten wie alles andere auch...! Staatsbetriebe zum Beispiel wie Lufthansa, Post, VW, Reichsbahn...

Hier wird wieder unterstellt, dass das "Deutsche Reich" neben der BRD fortbesteht.
In der Rechtslehre ist es aber allgemein anerkannt, dass Deutschland mit dem Ende des 2. Weltkriegs nicht untergegangen und die Gründung der BRD nicht die Gründung eines neuen Staates war.
Die BRD ist auch nicht Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reiches, sondern mit ihm identisch. Dies hat auch das Bundesverfassungsgericht mehrfach festgestellt. Es gilt die Kontinuitätstheorie, die besagt, dass Deutschland seit der Gründung des Norddeutschen Bundes ununterbrochen fortbestanden hat und weiterhin fortbesteht. Im Laufe dieser zeit hat sich die territoriale Ausdehnung dieses Staates ebenso mehrfach verändert wie die Staatsform Die letzte Änderung der territorialen Ausdehnung erfolgte durch den Beitritt der DDR zur BRD 1990. Eine entsprechende Veränderung der territorialen Ausdehnung gab es auch in den 50er Jahren durch den Beitritt des Saarlandes zur BRD. Mehr dazu mit weiteren Literaturhinweisen gibt es hier.

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Fakt ist das GG hat keinen Geltungsbereich mehr, damit sind Gesetze nicht gültig und was keine Gültigkeit hat ist nicht beschlussfähig da es außerhalb der Rechtsnorm liegt!

Hinter dieser Behauptung steht die - falsche - Grundannahme, in einer Verfassung müsse ein Geltungsbereich beschrieben sein.
Wäre dem so, so wäre z.B. auch die Constitution Francaise - die französische Verfassung - ungültig, denn auch dort gibt es keine Beschreibung eines Geltungsbereiches. Eine solche ist - wie auch für andere Gesetze, die im gesamten Staat gelten - nicht erforderlich, weil der Geltungsbereich durch die völkerrechtlich festgelegten Grenzen bestimmt ist. Mehr dazu gibt es hier.

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Aufgrund des Sonderstatus von Berlin, der besagt, daß Berlin nicht zur Bundesrepublik gehört und auch nicht durch diese regiert werden darf, kann das "Bundesland Berlin" nicht über etwas abstimmen, was zu den außenpolitischen Belangen der Bundesrepublik gehört.
(...)
Der Sonderstautus Berlins ist seit dem Genehmigungsschreiben zum Grundgesetz vom 12. Mai 1949 unberührt geblieben.


Diese Behauptung ist schlicht falsch.
Auch hier wird wieder mit verfälschten Zitaten gearbeitet. Zitiert wird Art.2:

"Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der alliierten Behörden in oder in bezug auf Berlin oder aufgrund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt wurden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht
darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind. ..."

weggelassen wird:

"Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige nach deutschem Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen."


Daraus ziehen die Verfassungleugner und Reichsideologen dann folgendes

"Fazit:
- Der Besatzungsstatus für Berlin ist noch in Kraft.
- Berlin war und ist kein Bundesland der Bundesrepublik Deutschland.
- Die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland finden auf Berlin keine
Anwendung, wenn sie dem Besatzungsrecht entgegenstehen."


Auch dieses Fazit ist falsch, da die Grundlagen aus denen dieses Fazit gezogen wird schon falsch sind.
Durch das Vertragswerk über die Regelungen für Deutschland als Ganzes, den 2+4-Vertrag, die Suspendierungserklärung der Alliierten bzgl. ihrer Rechte und dem Berlin-Übereinkommen ist klar geregelt, dass alle Rechte der Alliierten sowohl was Deutschland als Ganzes als auch was Berlin betrifft mit dem Beitritt der DDR zur BRD enden.
Damit ist nicht nur klar gestellt, dass der Besatzungsstatus für Berlin beendet ist, sondern ebenso, dass Berlin ein vollwertiges Bundesland der BRD ist und alle Gesetze diskriminierungsfrei in ganz Deutschland, also auch Berlin, gelten.

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Die Bundesrepublik kann in die EU, aber Berlin und das Deutsche Reich können nicht in die EU.

Die Bundesrepublik Deutschland ist identisch mit dem Deutschen Reich. Dies wurde u.a. durch zahlreiche Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts festgestellt.
Berlin ist Teil der BRD. Natürlich kann Berlin als Bundesland nicht in die EU. Da aber die BRD Mitglied der EU ist und Berlin Teil der BRD, gelten eben alle Bestimmungen selbstverständlich für Berlin genauso wie für Hamburg. Und Hamburg kann selbstverständlich auch nicht in die EU.

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Der Einigungsvertrag wurde auch vorher geschlossen. Darin wird der Artikel 23 GG aufgehoben. Inoffiziell geschah das aber schon vorher auf der Pariser Konferenz am 17. Juli 1990 als der amerikanische Aussenminister sich zu Genscher beugte und sagte: "Ich gehe davon aus das Sie damit einverstanden sind, wenn wir die Präambel und den Artikel 23 des Grundgesetzes streichen."
Das ist eine mündliche Überlieferung. Feststellen, daß sie zutrifft lässt sich in der Presseerklärung vom 18. Juli 1990 auf Seite 14. Dort sagt der polnische Aussenminister, daß man die Präambel und den Artikel 23 in Zukunft im Grundgesetz nicht mehr finden wird.


Hier zeigt  sich, dass die Reichsideologen nicht in der Lage sind, zwischen Absichtserklärungen, Vertragsvereinbarungen und Gesetzesbeschluss und schließlich dessen Inkrafttreten zu unterscheiden.

Richtig ist, dass bei den Pariser Gesprächen verhandelt wurde, dass sich die BRD verpflichten solle, den Art. 23 zu streichen, da insbesondere Polen befürchtete, dass aus der Formulierung des alten Art. 23 Gebietsansprüche gegen Polen geltend gemacht werden könnten.
Das war die Absichtserklärung, die erstmal überhaupt keine rechtlichen Folgen hat.

Diese Vereinbarung wurde dann in den Vertrag aufgenommen. Damit war aber entgegen der Auffassung der Reichsideologen der Art 23 GG a.F. noch nicht abgeschafft, sondern die BRD hatte sich lediglich verpflichtet, dies zu tun.
Das war die Vertragsvereinbarung.

Tatsächlich beschlossen wurde die Streichung des Art. 23 GG durch das deutsche Parlament mit dem Ratifizierungsgesetz, in dem eben auch die vereinigungsbedingten Verfassungsänderungen beschlossen wurden. In diesem Gesetz ist auch klar geregelt, dass diese Änderungen deutschen Rechts mit dem Inkrafttreten des Beitritts der DDR in Kraft treten. Also am 3.10.1990.
Dies ist die Gesetzesänderung, die am 3.10.1990 in Kraft trat.

Mehr zum Thema Art. 23 GG hier.

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DDR als auch die BRD waren zu keinem Zeitpunkt souveräne Staaten, sondern
besatzungsrechtliche Instrumente der Alliierten. Sie stellten organisatorisch eine
Selbstverwaltung mit staatsähnlichem Charakter dar, ohne jedoch selbst Staat im Sinne des Völkerrecht zu sein. Zwar stellte die DDR die Behauptung auf, sie sei ein souveräner Staat, auch wurde sie als solcher von anderen Staaten, zumeist aus dem Lager der sozialistischen Staaten, „anerkannt“, jedoch konnte tatsächlich kein Staat auf Territorium gegründet werden, auf dem bereits rechtlich ein Staat besteht, auch wenn dieser in der Ausübung eigener Staatsgewalt gehindert war oder derzeit ist. Er war durch die Verhaftung der letzten Regierung handlungsunfähig geworden, prinzipiell sogar schon mit der Verabschiedung des als „Ermächtigungsgesetz“ bekannt gewordenen „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“ vom 24.3.1933 RGBl. 1933 S. 141). Zum Rechtstatus der BRD ist hinlänglich schon mehrfach hingewiesen worden, dass nämlich die BRD kein Staat war oder derzeit sein könnte.
Somit steht fest, dass sowohl die DDR als auch die BRD keine Staaten
waren oder heute sein könnten, es kann kein Staat auf Territorium begründet oder ausgerufen werden, auf dem völkerrechtlich bereits ein Staat besteht. Sowohl die BRD als auch die DDR waren nach der Definition eines Staates gemäß Georg Jellinek keine wirklichen Staaten, da beiden jeweils Staatsgebiet und Staatsvolk fehlten. Das ist auch unabhängig davon, ob die Selbstverwaltungsgebiete ein eigenes Staatsangehörigkeitsgesetz beschließen. Dies wäre völkerrechtlich irrelevant und daher  völkerrechtwidrig.

Hier wird versucht sich Realitäten entsprechend dem eigenen ideologischen Weltbild zurechtzubiegen.Es werden Behauptungen aufgestellt und aufgrund dieser Behauptung wird dann gesagt: "Damit steht fest...". Dieses Argumentationsmuster findet man immer wieder in der Argumentation der Reichsideologen.

Voraussetzungen für einen Staat sind gegeben, wenn ein klar umgrenztes Territorium mit einem Volk vorhanden ist, das von einer Staatsmacht beherrscht wird. (Drei-Elemente-Theorie)

Für die Frage der Existenz eines Staates ist die Legitimität und die Herkunft dieser Staatsmacht nicht relevant. Auch eine Diktatur ist ein Staat.

Entsprechend der Kontinuitätstheorie hat der deutsche Staat nie aufgehört zu existieren. Er hat auf einem kleineren Territorium in einer neuen Staatsform mit einer neuen Verfassung weiter existiert, so wie der deutsche Staat auch nach 1918 auf einem kleineren Territorium in einer neuen Staatsform und einer neuen Verfassung weiter bestand.
Selbst während der Besatzungszeit hat der deutsche Staat weiter existiert, da es auch zu dieser Zeit eine Macht ausübende Staatsgewalt gab, die das vorhandene Staatsvolk beherrschte.

Die BRD erhielt eine (eingeschränkte) Souveränität durch den Deutschlandvertrag. Entsprechend erhielt auch die DDR eine solche durch eine Erklärung der UdSSR.

Diese Souveränität war durch die Verantwortung der Alliierten für "Deutschland als Ganzes" und für Berlin eingeschränkt.

2. Souverän waren beide besatzungsrechtliche Instrumente nicht. Die DDR war „Moskauhörig“ und als eine Kolonie Moskaus (der UDSSR) zu betrachten.

Natürlich waren beide deutsche Staaten in die jeweiligen Bündnissysteme eingebunden und hatten ihre vertraglichen Verpflichtungen, die sie als souveräne Staaten eingegangen waren, zu erfüllen.Dass sich aus solchen Blockzugehörigkeiten politische Abhängigkeiten ergeben hat mit der staatsrechtlichen Frage der Souveränität nichts zu tun und schränkt diese rechtlich nicht ein, denn rechtlich hätte sowohl die DDR aus dem Warschauer Pakt, wie auch die BRD aus der NATO austreten können. Warum dies nicht geschah ist eine politisch zu beurteilende Frage und keine rechtliche.

3. Nachdem es zur sogenannten politischen Wende in der DDR im Jahre 1989 kam und die innerdeutsche Demarkationslinie, die keine Staatsgrenze war, geöffnet wurde, setzten sich die Politiker beider Selbstverwaltungsgebiete zusammen und beschlossen (auch gemäß der entsprechenden Forderungen der Bürger) die Zusammenfassung dieser beiden Gebiete. Dies wurde dann in der Folgezeit las sog. „Wiedervereinigung“ verkauft, weil niemand den Mut hatte, auch die Gebiete anzufordern und mit zu vereinen, die nach dem Protokoll der Berliner Konferenz („Potsdamer Abkommen“) unter polnische und russische Verwaltung gestellt wurden. Bereits die DDR hatte die sog. Grenze zu Polen anerkannt, und auch die Politiker der BRD mochten dieses Thema nicht ansprechen. Hintergrund war logischerweise, dass mit dem Anschluss der Ostgebiete die eigentliche Wiedervereinigung (mit dem Ergebnis eines wiederhergestellten Deutschen Reiches in den von den Alliierten zugestandenen Grenzen) vollzogen worden wäre, was die Auflösung der beiden besatzungsrechtlichen Mittel bedeutet hätte. Aus nachvollziehbaren Gründen, vor allem dem Erhalt der politischen Posten und der damit verbundenen Diäten wollte man die Auflösung der DDR und der BRD nicht durchführen und aus diesem Grunde gab es eine kleine Wiedervereinigung, also eine Teilvereinigung von den zwei Dritteln des eigentlichen Deutschlands. Diese Teilvereinigung wurde bereits durch die Öffnung der Demarkationslinie zwischen den beiden deutschen Selbstverwaltungsgebieten bewirkt. Später gab es eine Währungs- Wirtschafts- und Sozialunion. Die Regierungen der beiden Selbstverwaltungsgebiete beschlossen, in einer Art Fusion einander zu verbinden, also sollte gemäß eines am 31.08.1990 zwischen beiden Regierungen unterzeichneten Vertrages, Einigungsvertrag genannt, der Beitritt des besatzungsrechtlichen Provisorium DDR zum besatzungsrechtlichen Provisorium BRD erfolgen. Als Rechtgrund einigte man sich darauf, den Beitritt nach Artikel 23 Satz2 GG für die BRD erfolgen zu lassen. Dieser Beitritt sollte am 03.10.1990 geschehen, wie in Artikel 1 dieses Einigungsvertrages festgelegt wurde.

Dies ist einer der wenigen Beiträge, in denen der revisionistische Charakter der Reichsideologie so klar, deutlich und offen ausgedrückt wird.

Es geht also um die Forderung des Anschlusses der "unter polnischer oder sowjetischer Verwaltung" stehender Gebiete.

Kein Wort davon, dass auch die BRD die polnische Westgrenze als unveränderlich anerkannt hatte. Nicht die politischen und staats- und völkerrechtlichen Realitäten waren Grund so zu handeln, wie geschehen, sondern nur die Sicherung der Posten und Pfründe der Politiker - so die Reichsideologen.

Dass sowohl DDR wie auch BRD als souveräne selbstständige Staaten handelten und Verträge schlossen und nicht als "besatzungsrechtliche Provisorien" sei nur der Vollständigkeit halber erwähnt, weil jeder halbwegs realistisch und vernünftig denkende Mensch dies ohnehin sieht und weiß. Wären diese nicht souverän gewesen, hätten  sie keine völkerrechtlich bindenden Verträge - wie z.B. den 2 + 4 - Vertrag abschließen können und die Alliierten hätten mit der BRD und DDR auch keine Verträge abgschlossen.

4. Zuvor sind bereits am 17.7.1990 in Paris von den Außenministern der Vereinigten Staaten von Amerika und der Sowjetunion die beiden besatzungsrechtlichen Provisorien rechtlich aufgelöst worden: Der sowjetische Außenminister, Eduard Schewardnadse, teilte dem damaligen DDR-Außenminister Hans-Joachim Meyer mit, dass die Verfassung der DDR mit Wirkung zum 18.7.1990, 00:00 Uhr ungültig geworden und die Staatsangehörigkeit der DDR von diesem Zeitpunkt an ungültig ist. Am demselben Tage teilte der amerikanische Außenminister James Baker dem BRD-Außenminister Hans-Dietrich Genscher mit, dass er von den ihm obliegenden Vorbehaltsrechten der USA zum Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Gebrauch macht und die Präambel (Wiedervereinigungsgebot) und den Artikel 23 Grundgesetz (Geltungsbereich) ebenfalls mit Wirkung zum 18.7.1990, 00:00 Uhr ersatzlos aufhebt. Damit habe auch das besatzungsrechtlichen Mittel

Hier kommt also nun wieder das Märchen der Auflösung der beiden deutschen Staaten durch die Alliierten. Hierzu wurde hier schon mehrfach dargestellt, dass dies schlichter Unsinn ist. Hier noch einmal der Hinweis auf einen ausführlichen Artikel zum Thema Art.23 GG .

5. namens „Bundesrepublik Deutschland“ seine Schuldigkeit getan und gelte ebenfalls als aufgelöst.
6. Aus dem Punkt 4. erklärten Grund der vollständigen Auflösung der beiden
besatzungsrechtlichen Mittel folgt, dass der Einigungsvertrag, unterzeichnet am 31.08.1990, nicht rechtgültig abgeschlossen werden konnte. Ohne die geltende DDR-Verfassung konnte die DDR nicht völkerrechtliche Handlungen durchführen und ohne das geltende Grundgesetz konnte ebenfalls der Bundestag keine völkerrechtlichen Handlungen durchführen, weswegen aus diesem Grunde der am 31.8.1990 unterzeichnete Einigungsvertrag von Anbeginn ungültig ist.

Da das in Punkt 4 Gesagte schlicht falsch ist, sind eben auch die Schlussfolgerungen hier in Pukt 6 falsch. Ich verweise auf das bereits Ausgeführte.

7. In Artikel 4 des Einigungsvertrages ist in Punkt 2 festgelegt worden, dass der Artikel 23 des Grundgesetzes aufgehoben wird. Ungeachtet des bereits am 18.7.1990;00:00 Uhr aufgehobenen Artikels 23 GG wurde dieser Artikel also nochmals durch den Einigungsvertrag aufgehoben. In diesem Artikel steht folgende Definition:
Artikel 4: beitrittsbedingte Änderungen des Grundgesetzes:
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland wird wie folgt geändert:
1. Die Präambel wird wie folgt gefasst......
2. Artikel 23 wird aufgehoben
Da in diesem Artikel nicht der Termin dieser Aufhebung genannt wird (etwa so wie in Artikel 1 der Termin des Beitritts auf den 03.10.1990 festgelegt wurde), gilt gemäß der allgemein bekannten Rechtsprechungsgepflogenheiten diese Aufhebung ab dem Zeitpunkt, an dem der Vertrag in Kraft tritt, Der vertrag ist am 29.09.1990 mit allen Artikeln, Protokollen und Vereinbarungen in Kraft getreten
(siehe die entsprechende Mitteilung des Bundesgesetzblatt, BGBl 1990 II S. 13460).

Dass die Vereinbarung über die Verpflichtung zur Aufhebung des Art. 23 diesen eben noch nicht außer Kraft setzt, sondern eben nur eine Verpflichtung darstellt, dies zu tun, wurde oben bereits ausgeführt. Die hier als Wiederholung der Aufhebung dargestellte Handlung ist schlicht und einfach die Erfüllung der vertraglich eingegangenen Verpflichtung.

Mit der Verabschiedung des Gesetzes ist dieses aber noch nicht in Kraft.

Die Behauptung, es sei kein Termin für das Inkrafttreten der GG-Änderung im Gesetz genannt, zeigt einmal mehr das mangelnde Textverständnis und die fehlende Fähigkeit, Zusammenhänge zu erkennen.
Art. 4 ist überschrieben mit "beitrittsbedingte Änderungen des Grundgesetzes". Dies bedeutet, dass die Bedingung für das Inkrafttreten dieser Änderungen eben der Beitritt (der DDR) ist. Und da in Art. 1 als Datum des Beitritts der 3.10.1990 genannt ist, ist dies eben auch das Datum des Inkrafttreten dieser Änderungen.

Tatsächlich ist also Art. 23 beitrittsbedingt, also durch Erfüllung der Bedingung (desBeitritts) am 3.10.1990 gestrichen worden.

8. Da am 29.9.1990 durch den an diesem Tage in Kraft getretenen Artikel 4 Punkt 2 des Einigungsvertrages der Artikel 23 des Grundgesetzes aufgehoben worden ist, konnte am 03.10.1990 gemäß Artikel 1 des Einigungsvertrages die DDR nicht mehr auf der Rechtgrundlage des Artikel 23 Grundgesetz des BRD beitreten oder die Länder der DDR an diesem Tage Länder der BRD werden. Ein rechtwirksamer beitritt der DDR zur BRD hat also nicht stattgefunden.

Wie bereits vorstehend ausgeführt sind die beitrittsbedingten Grundgesetzänderungen dem Wortlaut entsprechend  am 3.10. in Kraft getreten und nicht wie behauptet am 29.9. Dadurch sind auch alle aus dieser Falschbehauptung gezogenen Schlussfolgerungen obsolet.


Zuletzt aktualisiert am Montag, den 15. Februar 2010 um 15:58 Uhr

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