Die UN-Generalversammlung hat aufgrund einer polnischen Initiative am 11.12.1995 eine Resolution beschlossen, in der die sogenannte Feindstaatenklausel als obsolet bezeichnet wurde.
Obsolet bedeutet im Wortsinne hinfällig, ungültig.
Eine endgültige Streichung soll auf Empfehlung des Sonderausschuß für die Charta und die Stärkung der Rolle der Vereinten Nationen im Zusammenhang mit der ohnehin anstehenden Reform der Charta erfolgen. Sie hat freilich nur noch deklaratorischen Charakter.
Dennoch wird von Revisionisten und Rechtsextremisten immer wieder die Behauptung aufgestellt, die Feindstaatenklausel sei nach wie vor gültig und die BRD deshalb kein vollwertiges Mitglied der UN und könne deshalb auch nicht souverän sein.
Diese antideutsche Argumentation dient ausschließlich dem Zweck die BRD zu diskreditieren und die Menschen so für rechtsextremistische Ideen und Vorstellungen empfänglicher zu machen.
Quellen:
U05
http://www.un.org/Depts/german/gv-50/c6/50c6-res.htm#5052
U06
http://www.un.org/documents/ga/docs/50/plenary/a50-642.htm
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