Von Verfassungsleugnern und Reichsideologen wird immer wieder behauptet, zahlreiche deutsche Gesetze seien ungültig, weil sie keine Beschreibung des Geltungsbereichs enthielten.
Dabei berufen sie sich auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das sie wie folgt zitieren:
„Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines
Gesetzes
ohne weiteres feststellen können. Ein
Gesetz
, das hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.“ (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147)
Dieses Zitat ist aber gefälscht.
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