Dazu gibt es in der Tat verschiedene Theorien und Thesen.
Da ist zunächst einmal die Debellationstheorie, die den Untergang des bestehenden Staates bedeutete.
Begründet wird die damit, dass die Alliierten mit der Umerziehung und entnazifizierung weit über ihre ihnen nach der Hager Landkriegsordnung zustehendenn Befugnisse hinausgingen.
Entscheidend dafür, dass die Debellationstheorie nicht zutreffend ist, ist aber die Tatsache des Fehlens der Annexion.
Damit fällt diese Theorie also schon mal weg.
Auch die Dismembrationstheorie geht vom Aufhören der Existenz des Deutschen Reiches aus, besagt dann aber in der Fortsetzung, dass DDR und BRD als neue Staaten entstanden sind.
Diese Theorie war aus ideologischen Gründen auf beiden Seiten unerwünscht. Die BRD hatte ja von Anfang an die Doktrin vertreten, sie habe die einzige legitime Vertretungsgewalt für ganz Deutschland (Alleinvertretungsanspruch - Hallstein-Doktrin).
Auch die DDR vertrat anfangs den Alleinvertretungsanspruch, während die Westalliierten darauf bedacht waren, immer zu betonen, dass sie für ganz Deutschland handelten.
Die sogenannte Dachtheorie ging vom Fortbestand des Deutschen Reiches aus, unter dessen Dach es eben zwei Teilstaaten gebe.
Wegen der damit verbundenen zahlreichen völker- und staatsrechtlichen Probleme und aufgrund der Tatsache, dass dann die BRD ja ihren Alleinvertretungsanspruch hätte aufgeben müssen war dieses Theorie nicht besonders erfolgreich.
Die Teilidentitätstheorie ist ebenfalls eine der Fortbestandstheorien. Sie beschränkt den Fortbestand des Deutschen Rieches auf das jeweilige Teilgebiet der beiden deutschen Staaten. Auch diese Theorie widersprach natürlich der Hallstein - Doktrin.
Die schrumpfstaatstheorie war hingegen sowohl für die DDR als auch für die BRD - zumindest anfangs recht interessant.
Sie ging davon aus, dass die BRD mit dem Deutschen reich identisch sei und lediglich ihr Staatsgebiet auf das der BRD geschrumpfft sei. Das Gleiche machte die DDR für sich geltend. Was dann zur Teilidentitätstheorie führte.
Da damit also auch wieder der Alleinvertretungsanspruch der BRD über beide Staatsgebiete - bis zu den Ostverträgen ja sogar bis hin zu den sogenannten ehemaligen Ostgebieten - wurde diese jedenfalls in der
BRD bald wieder fallen gelassen.
Die DDR gab übrigens die Teilidentitätstheorie Mitte der 50er Jahre auf und nahm die Debellationstheorie an.
Dabei setzte sie das Datum des Untergangs des Deutschen Reiches auf den 8. Mai. Mit der Gründung der BRD und der DDR seien dann zwei neue Staaten entstanden.
Nachdem die BRD die Schrupfstaatstheorie aufgab wurde die Staatskerntheorie zur herrschenden Theorie in der BRD. Sie besagt, dass die BRD identisch mit dem Deutschen Reich sei, differnezierte aber zwischen dem Staatsgebiet (Grenzen von 1937) und dem Geltungsbereich des Grundgesetzes.
Und genau das ist es, was das BVerfG in nicht nur einer sondern in allen seinen diesbezüglichen Entscheidungen immer wieder sagte - wie auch 1973.
Mit der Neuorganisation des Teils Deutschlands (BRD) wurde diesem Teil eben auch eine Verfassung gegeben, die den Namen Grundgesetz trägt.
Schon 1987 hatte das BVerfG ähnlich ausgesagt, dass die verfassungsgebende Versammlung mit der Verabschiedung des GG keinen neuen Staat gegründet hat, sondern diesem eben eine neue Verfassung gegeben hat.
Und diese Verfassung mit den entsprechenden Änderungen gilt selbstverständlich noch heute und damit sind selbstverständlich auch alle Verfassungsorgane und sonstigen verfassungsmäßigen Grundlagen geregelt.
Was die Grenzen angeht, so wurden die in verschiedenen Verträgen geregelt. Die hier vor allem in Rede stehende Grenze zu Polen wurde von der DDR bereits 1950 anerkannt.
1970 geschah dies auch durch die BRD.
Im 4 + 2 Vertrag sowie durch gleichlautende Beschlüsse von Bundestag und Volkskammer der DDR wurde vor der Vereinigung die völkerrechtliche Gültigkeit dieser Grenzen noch einmal ausdrücklich vereinbart und betont.
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