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Souveränität oder Alliierte Vorbehalte?

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Die BRD- und Verfassungsleugner führen immer wieder an, dass die BRD nicht souverän sei und die Alliierten Vorbehaltsrechte nach wie vor gelten. Als Beleg wird dann häufig dieses Zitat gebracht:

"Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der alliierten Behörden oder aufgrund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind."

Bei der Zitierung dieses Abschnitts des Art. 2 des "Berlin-Übereinkommens" vom 25.9.1990 durch die Verfassungsleugner wird der nachfolgende zweite Teil dieses Artikels gerne "vergessen". Der lautet:

"Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige, nach deutschem Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen."

Was heißt das nun?

Vor dem 3. Oktober 1990 hatten die Verfassungsorgane ja bereits Gesetze verabschiedet, Verordnungen erlassen und die Gerichte Urteile gefällt, jeweils in eigener Souveränität.
Dass diese auch nach dem 4+2-Vertrag bzw. dem Berlin-Übereinkommen in Kraft sind oder besser gesagt: von diesem nicht berührt werden, setze ich mal als unbestritten voraus. Und dass diese vom souveränen deutschen Gesetzgeber im Rahmen des Grundgesetzes (und selbiges selbst auch) geändert werden können, dürfte wohl auch klar sein.

Nun gab es neben diesen Normen aber auch noch solche, die in der Zeit bis 1990 eben aufgund der Alliierten Vorbehaltsrechte und deren Verantwortung für Gesamtdeutschland erlassen worden waren.
Und um diese - und nur um diese - geht es hier.

Durch die Aufgabe der Alliierten Vorbehaltsrechte wäre die Rechtsbestandskraft dieser Normen möglicherweise zweifelhaft geworden. Man hätte also sagen können, diese oder jene Rechtsnorm gilt nicht mehr, weil sie eben nicht in voller Souveränität von einem Verfassungsorgan der BRD oder der DDR erlassen worden sind.

Eine solche Folge der Einigungsverträge lag aber nicht im Interesse der BRD und hätte fatale Folgen für die Rechtssicherheit gehabt.
Nun hätte man natürlich auch hingehen können und hätte alle Rechtsnormen durchgehen können und sie einen Tag nach Inkrafttreten der Verträge durch den Bundestag peitschen können und dabei entscheiden, was bleibt in Kraft, was nicht, was wird geändert, was nicht usw.
Vorher wäre das nicht möglich gewesen, weil ja vorher der Bundestag dafür nicht berechtiigt gewesen wäre.
Dass ein solches Verfahren kaum praktikabel gewesen sein dürfte, dürften sogar "Wissende" verstehen können.

Deshalb hat man erstmal pauschal gesagt: "Die Dinger bleiben in Kraft wie sie sind und basta".

Daraus hätte man dann ablesen können, dass die Vertragsparteien eine Festschreibung für alle Zeiten wollten.

So interpretieren die Verfassungsleugner das. Aber dieses Basta! steht eben nicht im Originaltext! Sondern jetzt kommt der zweite Abschnitt.
Und dort steht, dass diese - gemeint sind die im ersten Abschnitt erwähnten alliierten Normen - "denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige deutsche" unterliegen.

Zur Erinnerung von oben: die "gleichartigen deutschen" können jederzeit geändert werden.
Da dies "diskriminierungsfrei" auch für die im ersten Abschnitt genannten alliierten Normen gilt - genau das steht da wortwörtlich - können diese also ebenso geändert werden.

Und das zusammen bedeutet:

Erstmal bleiben alle bestehenden Normen bestehen. (Das steht im ersten Abschnitt)

Was der deutsche Gesetzgeber und seine Verfassungsorgane und Gerichte später damit macht, ist dessen Sache. (Das steht im zweiten Abschnitt)

Und beides zusammen nennt man Souveränität.


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