Antifaschismus 2.0

Verschwörungstheorien und Faschismus im Web 2.0

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Anwaltskanzlei nimmt Text über ungültiges OWiG vom Netz

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Eine Freiburger Anwaltskanzlei musste einen Artikel von ihrer Website entfernen, in dem behauptet worden war, das OWiG sei außer Kraft.

Auch in wkw - wie auch sonst im Internet - ist in den Foren der "Wahrheitsbewegung" immer wieder die Lüge verbreitet worden, das Ordnungswidrigkeitengesetz u.a. seien außer Kraft gesetzt worden.  Im konkreten Fall war gar behauptet worden, die Behörden betrieben "Plünderung im besetzten Gebiet".

Nach einer Mail der Gruppe "Faschismus 2.0" an die Bundesrechtsanwaltskammer sowie an die Anwaltskammer Freiburg hat die betreffende Anwaltskanzlei den inkriminierten Text jetzt von ihrer Website genommen.

Hier der ursprüngliche Text:

Aufhebung des Ordnungswidrigkeitengesetz

Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWIG) wurde exakt am 11.10.2007 im Bundestag zur rückwirkenden Aufhebung beschlossen, weil an jenem Tag das Einführungsgesetz für das OWIG rückwirkend aufgehoben wurde. Damit existiert seit der Bekanntgabe im Bundesanzeiger am 29.11.2007 für sämtliche Ordnungswidrigkeiten keine rechtliche Grundlage, ist auch im EGOWi §1 der Geltungsbereich weggefallen. Das Gericht/Behörde wird gerügt, sich auf Gesetze zu berufen, welche nicht mehr gültig sind und zum Schaden der Bürger sich von diesen ungerechtfertigt zu bereichern.

Plünderung im besetzten Gebiet!

Zum Geltungsbereich einer Vorschrift bzw. Gesetz legt das Bundesverwaltungsgericht folgendes fest (diese Urteile haben in „Deutschland“ Gesetzeskraft): „Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können. Ein Gesetz das hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.“ (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147).

Das OVG Lüneburg 3 K 21/89 sowie das VG – Hannover 2001 hat diesen Sachverhalt ebenfalls bestätigt. Glücklich, wem es gelang, den Grund der Dinge zu erkennen.

---------------zitat aus
Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 10. Dezember 2009 um 16:37 Uhr

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Auf die Begräbnishalle des Neuen Jüdischen Friedhofes in Dresden ist laut Medienberichten ein Brandanschlag verübt worden. Unbekannte Täter zündeten am Morgen des 29. August 2010 die Eingangstür an, wie das Landeskriminalamt Sachsen und die Staatsanwaltschaft Dresden mitteilten. Eine Frau bemerkte den Schwelbrand und informierte Polizei und Feuerwehr. Das Feuer an der Tür konnte gelöscht werden, weitere Schäden an der einstigen Synagoge in Johannstadt konnten verhindert werden. Eine Sonderkommission des Landeskriminalamtes Sachsen ermittelt wegen schwerer Brandstiftung. Der Schaden an der Tür und dem Gebäude beläuft sich den Angaben zufolge auf mindestens 5000 Euro.

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Schlagzeilen Verfassungsleugner

Dokumentation: BRD-Unterstützung ist Hochverrat

Mit Verlaub,

es ist gemäß RStGB Hochverrat die Bundesrepublik zu unterstützen und ehrlos und feige das Andenken unserer Eltern, Groß- und Urgroßeltern durch die alliierte Lügenpropaganda verunglimpfen zu lassen!

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