Letzte Woche ist auf einer in Facebook als App eingebundenen Site ein antisemitischer Text aufgetaucht, über den wir
>hier<
berichtet haben.
Kontakt- oder Meldemöglichkeiten gibt es auf der Site nicht, ein Impressum ist nicht vorhanden. Laut Whois.net wird die Site in den USA gehostet. Wer die Site dort betreibt, ist auch dort nicht angegeben.
Da der Betreiber also völlig anonym arbeitet und eine Kontaktaufnahme somit nicht möglich war und ist, haben wir öffentlich dazu aufgerufen, die Site bei jugendschutz.net und bei Hagalil zu melden, um diese üble antisemitische Hetze von der Site weg zu bekommen.
Aufruf gegen Hetze verursacht Wirbel
Dies hat insbesondere in wkw einigen Wirbel verursacht. Ein solcher Aufruf zur Denunziation sei völlig daneben hieß es da unter anderem. Auch innerhalb der Redaktion gab es unterschiedliche Auffassungen über die Vorgehensweise.
Die Mehrheit innerhalb der Redaktion ist der Meinung, dass ein öffentlicher Aufruf zu Meldung rechtswidriger Inhalte gerechtfertigt ist, wenn es keine Möglichkeit zur Kontaktaufnahme mit dem Betreiber gibt. Ein rechtsfreier Raum im Internet, der von Nazis und Rassisten für antisemitische und xenophobe Hetze genutzt wird, darf es nicht geben.
Ein öffentlicher Aufruf zur Meldung bei den dafür zuständigen Stellen und eine möglichst zahlreiche Beteiligung an einer solchen Aktion erzeugt zum einen öffentlichen Druck und gibt diesen Stellen (jugendschutz.net und hagalil) Rückhalt auf den sie sich auch gegenüber dem Betreiber und staatlichen Stellen stützen können.
Selbstverständlich muss dabei der Sachverhalt, der beanstandete Text und der Link zu der Site angegeben werden. Ich kann niemanden auffordern etwas zu melden, was dieser nicht kennt und nachvollziehen kann.
Besonders dieser letzte Punkt war in der Redaktion umstritten, weil - so wurde argumentiert - damit der von uns kritisierte Inhalt erst Recht verbreitet und bekannt gemacht werde.
Hier muss jedoch klar unterschieden werden zwischen der Nutzung rechtswidriger Texte zu rechtswidrigen Zwecken und deren Nutzung zur Information, Aufklärung und Bekämpfung der rechtswidrigen Aktivitäten. Diesen Unterschied macht auch das Gesetz und die Rechtssprechung und dieser Unterschied muss auch politisch deutlich gemacht werden.
Niemand, der unseren Aufruf liest, wird auf den Gedankenn kommen können, dass wir diesen Text gut finden und ihn zu propagandistischen Zwecken verbreiten.
Eine andere Auffassung würde dazu führen, dass überhaupt nicht mehr über faschistische Aktivitäten berichtet werden dürfte, weil selbstverständlich mit jedem solchen Bericht auch über die Inhalte der jeweiligen faschistischen Propaganda berichtet wird.
Aktion hatte Erfolg
Letztlich hatte unsere Aktion auch Erfolg.
Zunächst war die Site blockiert worden, jedoch schon einen Tag später wieder mitsamt dem inkriminierten Text wieder erreichbar.
Neue Meldungen führten dann dazu, dass Hagalil das LKA einschaltete und die Site erneut blockiert wurde. Erst als der antisemitische Text entfernt war, war die Site dann wieder erreichbar.
Inzwischen ermittelt das LKA aufgrund der Anzeige von Hagalil wegen des Verdachts der Volksverhetzung. (BY8644-001675-10/7)
In der Diskussion war auch geäußert worden, man könne von einem Betreiber einer solchen Site nicht verlangen, dass er alle Einträge prüfe. Die deutsche Rechtsprechung - und da der Inhalt speziell für Deutschland produziert wird, unterliegt die Site deutschem Recht - sieht das anders. So hat ein Site - Betreiber dafür Sorge zu tragen, dass rechtswidrige Inhalte schnellstmöglich beseitigt werden.
Die meisten Betreiber z.B. von Social Networks haben deshalb sogenannte Melde-Funktionen geschaffen, über die rechtswidrige Inhalte gemeldet werden können. Da DIESER Betreiber eine solche Möglichkeit nicht bietet, ist er verpflichtet selbst auf die Einhaltung rechtlicher Vorschriften zu achten.
Dass dies sehr wohl möglich ist, hat der Betreiber dieser Site dann auch selbst demonstriert. Von mehreren Mitgliedern unserer Redaktion waren Einträge eingestellt worden, in denen auf die antisemitische Hetze hingewiesen, bzw. aufgefordert worden war, keine antisemitischen Texte einzustellen.
DIESE
Einträge waren umgehend entfernt worden.
Es geht also doch, unliebsame Einträge zu entfernen. Warum nicht gleich so?
Bleibt zu hoffen, dass der Betreiber daraus gelernt hat.
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