Eine Freiburger Anwaltskanzlei musste einen Artikel von ihrer Website entfernen, in dem behauptet worden war, das OWiG sei außer Kraft.
Auch in wkw - wie auch sonst im Internet - ist in den Foren der "Wahrheitsbewegung" immer wieder die Lüge verbreitet worden, das Ordnungswidrigkeitengesetz u.a. seien außer Kraft gesetzt worden. Im konkreten Fall war gar behauptet worden, die Behörden betrieben "Plünderung im besetzten Gebiet".
Nach einer Mail der Gruppe "Faschismus 2.0" an die Bundesrechtsanwaltskammer sowie an die Anwaltskammer Freiburg hat die betreffende Anwaltskanzlei den inkriminierten Text jetzt von ihrer Website genommen.
Hier der ursprüngliche Text:
Aufhebung des Ordnungswidrigkeitengesetz
Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWIG) wurde exakt am 11.10.2007 im Bundestag zur rückwirkenden Aufhebung beschlossen, weil an jenem Tag das Einführungsgesetz für das OWIG rückwirkend aufgehoben wurde. Damit existiert seit der Bekanntgabe im Bundesanzeiger am 29.11.2007 für sämtliche Ordnungswidrigkeiten keine rechtliche Grundlage, ist auch im EGOWi §1 der Geltungsbereich weggefallen. Das Gericht/Behörde wird gerügt, sich auf Gesetze zu berufen, welche nicht mehr gültig sind und zum Schaden der Bürger sich von diesen ungerechtfertigt zu bereichern.
Plünderung im besetzten Gebiet!
Zum Geltungsbereich einer Vorschrift bzw. Gesetz legt das Bundesverwaltungsgericht folgendes fest (diese Urteile haben in „Deutschland“ Gesetzeskraft): „Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können. Ein Gesetz das hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.“ (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147).
Das OVG Lüneburg 3 K 21/89 sowie das VG – Hannover 2001 hat diesen Sachverhalt ebenfalls bestätigt. Glücklich, wem es gelang, den Grund der Dinge zu erkennen.
< Zurück |
---|