Oberlandesgericht Graz verhängte vier Monate bedingt und 1.800 Euro Geldstrafe für antisemitischen Artikel im Internet.
Die Verurteilung des ehemaligen FPÖ-Abgeordneten Karlheinz Klement wegen Verhetzung ist in zweiter Instanz vom Oberlandesgericht Graz bestätigt worden und damit rechtskräftig. Der Kärntner war im vergangenen September vom Landesgericht Klagenfurt deshalb zu fünf Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt worden und hatte – wie auch die Staatsanwaltschaft – Berufung eingelegt. Das nunmehrige Urteil: Vier Monate bedingte Haft und eine Geldstrafe in der Höhe von 1.800 Euro. Klement hatte auf seiner Website von Oktober bis Dezember 2008 “verhetzende Textpassagen, in denen das jüdische Volk in einer die Menschenwürde herabsetzenden Art beschimpft wird” veröffentlicht, hieß es damals in der Anklage.
Klement hatte einen Artikel, der nicht von ihm selbst stammte, veröffentlicht, in dem es laut Staatsanwaltschaft hieß:
" Das jüdische Volk hätte aus dem Holocaust nichts gelernt und braucht eine zweite Lektion. Wenig Trauer würde es hervorrufen, wenn alle Juden auf einem Schlag gleichzeitig von der Welt scheiden würden."
Quelle: Der Standard
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